Häufig gestellte Fragen

alle Familien in Wiesbaden, d.h. auch Patchwork-, Regenbogenfamilien, Familien mit einem Elternteil etc.

An uns können sich Eltern wenden sowie Kinder und Jugendliche bis zum 21. Lebensjahr. Voraussetzung ist, dass sie in Wiesbaden leben. Der Schulbesuch in Wiesbaden allein reicht nicht aus. Wer außerhalb lebt, kann sich über die Beratungsstellensuche der bke in der Nähe Unterstützung suchen.

  • telefonisch unter 0611-37 00 12, Mo-Do 8.30-11.30 und 13.00-16.00
  • eine Nachricht auf dem AB mit der Telefonnummer hinterlassen
  • über das Onlineformular hier auf der Seite für Jugendliche oder für Eltern
  • persönlich in die EB kommen
  • eine Email schreiben

Sobald ein/e Berater*in freie Termine hat, meldet sich unser Sekretariat mit einem Terminvorschlag für ein Erstgespräch.

Wir bemühen uns um kurze Wartezeiten und teilen diese auch bei Nachfrage mit. Dringende Fälle ziehen wir nach interner Prüfung vor, soweit dies unsere Kapazitäten erlauben. Jugendliche, die sich anmelden, bekommen innerhalb von 1-2 Wochen einen ersten Termin.

Ja. Unsere Beratungsstelle ist Montag bis Freitag besetzt. Wir wissen, dass viele Eltern berufstätig sind oder die Schule der Kinder und Jugendlichen bis spät in den Nachmittag reichen kann und berücksichtigen dies in unseren Terminvorschlägen. Wir werden sicher einen Termin finden, der für Sie  bzw. Dich passend ist.

Die Leistung der Erziehungsberatungsstellen wird von der Stadt Wiesbaden finanziert. Daher ist die Beratung für unsere Klient*innen kostenlos. Es wird weder eine Krankenkassenkarte noch eine Überweisung von Ärzt*innen oder von einer Institution benötigt.

Über Spenden freuen wir uns dennoch.

Ja. Erleben Sie Probleme mit Ihrem Kind, kann es manchmal sinnvoll sein, eine Testung durchzuführen. Dies kann ein erster Schritt sein, um die richtige Unterstützung im Umgang mit bestimmten Schwierigkeiten zu finden. Bei Verdacht auf eine Lese-Rechtschreib-Schwäche oder eine Rechenschwäche ist zunächst die Schule zuständig, dies festzustellen und Maßnahmen zu ergreifen, wie Ihr Kind gefördert werden kann.

Sind diese Probleme allerdings so groß, dass eine „Seelische Behinderung“ droht oder schon eingetreten ist (SGB XIII §35a), können wir Ihr Kind testen und gegebenenfalls eine Stellungnahme schreiben, mit der Sie beim Jugendamt einen Antrag auf Unterstützung zur Kostenübernahme der Lerntherapie stellen können. Bei genaueren Fragen wenden Sie sich gerne direkt an uns.

Wir bieten keine Einzelpsychotherapie an, weder für Erwachsene noch für Kinder oder Jugendliche. Allerdings haben alle unsere Berater*innen therapeutische Zusatzausbildungen und nutzen diese dann, wenn es sich als hilfreich erweist.

Ja, wenn Sie Kinder haben und man davon ausgehen kann, dass sich eine Veränderung bzw. Verbesserung der Paarbeziehung positiv auf die Entwicklung Ihrer Kinder auswirkt.

Ja. Die Zeit vor, während oder nach der Trennung bzw. Scheidung von Eltern ist oft sehr schwierig für die ganze Familie. Eltern müssen sehr vielfältige Aufgaben und Schwierigkeiten meistern, z.B. akzeptieren, dass die Partnerschaft nicht aufrechterhalten werden kann, aber weiterhin gemeinsame Entscheidungen als Eltern für das Wohl der Kinder treffen. Für die Kinder verändert sich, dass die Familie nicht mehr zusammenlebt und dadurch die Kontaktmöglichkeiten zu den jeweiligen Elternteilen anders zu gestalten sind.

Wir beraten – je nach Bedarf – getrennte Eltern einzeln oder gemeinsam sowie Kinder und Jugendliche gemeinsam mit ihren Eltern oder auch allein. Es kommt auch vor, dass sich getrennte Eltern aufgrund einer Empfehlung des Familiengerichts an uns wenden.

Juristische Beratung rund um das Thema Unterhalt, Umgang und Scheidung bieten wir nicht an.

Ja. In der Regel werden die Fälle für sogenannte Begleitete Umgänge durch das Familiengericht einer der vier Erziehungsberatungsstellen oder der Bezirkssozialarbeit zugewiesen. Haben Sie die Aufforderung erhalten, sich wegen eines sog. Begleiteten Umgangs bei uns zu melden, wenden Sie sich bitte an unser Sekretariat (0611-37 00 12). Dort wird Ihre Anmeldung aufgenommen und Sie werden gebeten, uns Ihre Unterlagen bzgl. des gerichtlichen Beschlusses, Vergleichs o.ä. zu schicken.

Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie einen Terminvorschlag für ein erstes, i.d.R. gemeinsames Elterngespräch. Dieses findet ohne die betreffenden Kinder statt. Hierbei werden zunächst die Rahmenbedingungen der Begleiteten Umgänge besprochen und Ihre Fragen geklärt.

Wir klären jeweils im Einzelfall, ob es möglich ist, eine/n Dolmetscher*in hinzuzuziehen.

Wir beraten auch in polnischer Sprache.

Nein. Allerdings können sich Eltern bundesweit unter www.eltern.bke-beratung.de und Jugendliche unter www.jugend.bke-beratung.de von darin geschulten Fachkräften online beraten lassen.

Ja. In der Regel beraten wir in der Beratungsstelle, das hat sich für die sehr persönlichen Fragen am meisten bewährt. Alles weitere dazu erfahren Sie gern bei uns.

Ja. In der Regel beraten wir in der Beratungsstelle, das hat sich für die sehr persönlichen Fragen am meisten bewährt. Alles weitere dazu erfahren Sie gern bei uns.

Alle Inhalte der Beratungsgespräche unterliegen der Schweigepflicht, auch die per Telefon oder Video. In manchen Fällen möchten Eltern, dass wir uns mit Lehrer*innen, Ärzt*innen oder dem Jugendamt austauschen. Dann geben uns die Eltern eine Schweigepflichtsentbindung und erst dann nehmen wir zu den gewünschten Personen Kontakt auf.

Es gibt allerdings eine Ausnahme: Wenn wir davon ausgehen müssen, dass das Wohl Ihrer Kinder gefährdet ist und es nicht möglich ist, diese Gefährdung durch die Erziehungsberatung zu beenden, sind wir gesetzlich verpflichtet, das Jugendamt zu informieren (gemäß SGB VIII §8a). Dies kommt sehr selten vor und in der Regel besprechen wir diesen Schritt mit Ihnen.

Alle erhobenen Daten unterliegen dem Datenschutz.
Wir geben keine Daten an Dritte weiter. Die uns mitgeteilten Sozialdaten sowie alle Aufzeichnungen der Berater*innen werden sechs Monate nach Beratungsabschluss professionell vernichtet.